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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich

I.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der 4HOPES GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführer Frau Petra von Westernhagen und Herrn Holger Hellenbroich, nachfolgend "4HOPES" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber" genannt. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt 4HOPES nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Aufraggebers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn 4HOPES ausdrücklich zustimmt. 

I.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Aufraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich in nachfolgende Angebote oder Auftragsbestätigungen einbezogen werden. 

I.3 Leistungsgegenstand sind IT-Beratungs- und IT-Service-, und/oder Softwareentwicklungs-Dienstleistungen von 4HOPES für Unternehmen und Institutionen.

II. Leistungsumfang und Berichtspflicht

II.1 Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von 4HOPES. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und 4HOPES zustande gekommenen Vertrags. 

II.2 Vermittelt 4HOPES für weitere Leistungen ein drittes Unternehmen an den Auftraggeber, erschöpft sich die Leistungspflicht von 4HOPES in der Vermittlung. Das durch 4HOPES vermittelte Vertragsverhältnis kommt stets direkt zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Unternehmen zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht von 4HOPES bezüglich der Dienstleistungen von Drittunternehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.  

II.3 Auf Verlangen des Auftraggebers hat 4HOPES Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll 4HOPES einen umfassenden schriftlichen Bericht oder eine schriftliche Dokumentation, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dieser, wie auch dessen Vergütung, gesondert vereinbart werden.

III. Änderungen des Auftrags

III.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

III.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt 4HOPES die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.  

III.3 4HOPES ist verpflichtet, unter den Voraussetzungen der vorgenannten Ziffern III.1 und III.2., Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer IV.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.  

IV. Vergütung

IV.1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung gemäß Auftragsbestätigung und/oder aktueller Preisliste, wenn letztere in den Vertrag einbezogen wurde. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung der 4HOPES oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht der 4HOPES ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.   

IV.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der 4HOPES alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die 4HOPES von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Ein Anspruch der 4HOPES auf einen darüberhinausgehenden Schaden und/oder entgangenen Gewinn bleibt hiervon unberührt.  

IV.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung den Vertrag kündigt, kann die 4HOPES 5% des vereinbarten Gesamthonorars als Stornogebühr verlangen. Erstattungs- und Freistellungsansprüche der 4HOPES für bereits angefallene Kosten oder gegenüber Dritten begründete Verbindlichkeiten bleiben hiervon unberührt.

IV.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.  

IV.5 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind der 4HOPES gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.  Reise- und Nebenkosten (z.B. Flüge, Bahn, PKW, Hotel) werden gemäß nachgewiesenem Aufwand in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt monatlich nachträglich. Es gilt die jeweils aktuelle Reisekostentabelle der 4HOPES.

IV.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber, soweit es sich nicht um Gegenforderungen handelt, die sich aus dem demselben Vertragsverhältnis ergeben, nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 4HOPES anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche von 4HOPES bestritten werden, diese rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. 4HOPES ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

IV.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

V.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die 4HOPES im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Er hat alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und seine Arbeitnehmer entsprechend anzuweisen. Der Auftraggeber informiert die 4HOPES unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.   

V.2 Auf Verlangen der 4HOPES hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.   

V.3 Aufgrund des notwendigen Vertrauensverhältnisses und zum Zwecke der Qualitätskontrolle wird der Auftraggeber die Beauftragung weiterer Dienstleister für den erteilten Auftrag mit der 4HOPES vorab abstimmen. Kommt er dieser Informations-Verpflichtung nicht nach und/oder ist der 4HOPES die Zusammenarbeit mit dem weiteren Dienstleister nicht zumutbar, hat die 4HOPES das Recht, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Unzumutbarkeit kann sich –beispielhaft und nicht abschließend- aus einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis oder qualitativen Defiziten des weiteren Dienstleisters ergeben. 

VI. Haftung der 4HOPES

VI.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch 4HOPES erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, oder des Datenschutzrechts verstoßen. Die 4HOPES ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die 4HOPES von Ansprüchen Dritter, also auch etwaigen Bußgeldern, frei, wenn die 4HOPES auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch 4HOPES beim Auftraggeber hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet 4HOPES für eine durchzuführende Maßnahme eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, ist 4HOPES berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die entsprechende Prüfung namens des Auftraggebers in Auftrag zu geben.  

VI.2. 4HOPES haftet in keinem Fall wegen der aus Beratungsleistungen resultierenden öffentlichen Aussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. 4HOPES haftet auch nicht für eine patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge und Konzeptionen. Ebenso wenig haftet 4HOPES für einen wirtschaftlichen Erfolg oder die tatsächliche Umsetzung empfohlener Maßnahmen durch den Auftraggeber. 

VI.3. In jedem Fall unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung für Schäden von Gesundheit, Leib oder Leben, die auf einer fahrlässigen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der 4HOPES oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die unbeschränkte Haftung gilt auch bei Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten, also solcher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise bei den diesen AGB zugrunde liegenden Verträgen entstehenden Schaden beschränkt und die Haftung der 4HOPES ausgeschlossen. 

VI.4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, berechtigen 4HOPES, die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Naturkatastrophen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Unruhen, Epidemien, Pandemien oder behördliche Maßnahmen wie im Rahmen von Quarantäneanordnungen. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.    

VII. Geheimhaltung und Datenschutz

VII.1 4HOPES verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zum Schutz und zur Wahrung konkreter Geschäftsgeheimnisse eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung unter Festlegung adäquater Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden muss. Diese hat der Auftraggeber im Bedarfsfall zu veranlassen.

VII.2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, welche 4HOPES nachweisbar von Dritten ohne die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat, oder die zum Zeitpunkt der Übermittlung öffentlich bekannt sind oder später ohne die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden oder die auf Grund zwingender rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder ohne Weiteres zugänglich sind. Ansprüche auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber keine adäquaten Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat.

VII.3. Ist Gegenstand des jeweiligen Auftrags eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die 4HOPES im Auftrag des Auftraggebers, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer entsprechenden Auftragsverarbeitung.   

VIII. Schutz des geistigen Eigentums

VIII.1 Die von 4HOPES angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der 4HOPES. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.   

VIII.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer VIII.1 steht 4HOPES eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 100% der ursprünglich vereinbarten bzw. auf die jeweilige (Teil-)Leistung entfallenden Vergütung zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

IX. Kündigungsfristen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für 4HOPES liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Auftraggeber eine der ihm gemäß Ziffer IV und V obliegenden Verpflichtungen verletzt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.     

X. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

X.1 Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat 4HOPES an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.   

X.2 Nach dem Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat 4HOPES alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.   

X.3 Die Pflicht der 4HOPES zur Aufbewahrung der Unterlagen im Verhältnis zum Auftraggeber erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer X.1 zurückbehaltenen Unterlagen und fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.  Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und AO bleiben hiervon unberührt.  

XI. Schlussbestimmungen

XI.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist der Sitz der 4HOPES, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. 4HOPES hat auch das Recht, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.   

XI.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. 

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